Für Kanzleien · Notfall- und Nachlassvorsorge

Testament und Vollmacht regeln das Dürfen. emna regelt das Können.

Rechtlich dürfen Erben und Bevollmächtigte vieles. Tatsächlich weiß im Ernstfall niemand, was es alles gibt – und ohne Zugänge kommt keiner heran. emna schließt diese Lücke.

Die Freigabe prüft eine Kanzlei: Ihre.

Keine Cloud-Lösung Keine Provisionen Verfahren zum Patent angemeldet

Was ist emna?

Notfall- und Nachlassvorsorge mit kryptographisch erzwungenen Zugriffsregeln: Ihr Mandant bestimmt für jeden einzelnen Eintrag, wer ihn in welcher Situation sehen kann.

1

Ihr Mandant legt fest

In der emna-App erfasst er Zugangsdaten, Unterlagen, Nachrichten, Bilder und Videos – und bestimmt, wer was in welcher Situation sehen kann.

2

emna verwahrt verschlüsselt

Verschlüsselt wird auf seinem Gerät. emna verwahrt nur die verschlüsselte Kopie, in Deutschland, und kann sie nicht öffnen. Das Original bleibt beim Mandanten.

3

Ihre Kanzlei prüft

Tritt eine Situation ein, prüfen Sie anhand von Urkunden, ob sie nachgewiesen ist. Erst dann können die Berechtigten ihren Teil öffnen – und nur diesen.

emna ergänzt Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – es ersetzt sie nicht.

Sie kennen das Problem aus der Praxis

Angehörige stehen vor verschlossenen Konten, fehlenden Unterlagen, unbekannten Verträgen. Ein Zettel im Tresor ist veraltet, unvollständig oder unauffindbar. Mit emna bereiten Sie Ihre Mandanten darauf vor – und beraten dort, wo Testament und Vollmacht aufhören.

Mandanten ansprechen

Notfall- und Nachlassvorsorge betrifft jeden – ein natürlicher Anlass, bestehende Mandate aufzugreifen.

Einrichtung begleiten

Welche Inhalte gehören hinein? Wer soll was erhalten? Welche Situationen sind für diesen Mandanten wichtig?

Rechtlich beraten

Vollmachten, Verfügungen und Testament mit emna abstimmen – auf Auftrag Ihres Mandanten, abgerechnet nach RVG oder Vergütungsvereinbarung.

Berechtigte einbinden

Erklären Sie den Berechtigten, was sie aufbewahren müssen und was im Ernstfall geschieht.

Wiederkehrende Beratung statt Einmalmandat

Lebensumstände ändern sich, Zugänge und Verträge auch. emna-Mandanten kommen zur Aktualisierung zurück – und im Ernstfall lernt die Familie Sie als handelnde Kanzlei kennen.

Das Regelwerk

Das ICE-Protokoll

In Case of Emergency

Das verbindliche Regelwerk hinter emna. Es legt fest, wer welche Rolle hat, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie die Freigabe im Ernstfall abläuft. Sie erhalten es vor jedem Beitritt vollständig. Zum Volltext →

„Bin ich dann Treuhänder?“

Im Regelwerk heißt die Rolle so. Verwaltet wird aber weder Geld noch Vermögen, und es gibt kein Anderkonto. Sie verwahren verschlüsselte Situationsschlüssel und prüfen Urkunden – deshalb sprechen wir von der Freigabe-Kanzlei.

Die vier Rollen

Ersteller

Ihr Mandant. Er legt in der App fest, wer welchen Eintrag in welcher Situation sehen kann.

Berechtigte

Familie, Partner, Geschäftspartner. Sie können im Ernstfall die für sie bestimmten Einträge öffnen – und nur diese.

Treuhänder

Ihre Kanzlei als Freigabe-Kanzlei. Sie verwahrt die Situationsschlüssel und prüft im Ernstfall Urkunden nach Katalog.

Betreiber

Die Sacom EDV GmbH. Sie verwahrt die verschlüsselte Datenbank in Deutschland und kann sie nicht öffnen.

Niemand hat alles

Kein einzelner Beteiligter kann die Daten allein öffnen – auch der Betreiber nicht, auch Ihre Kanzlei nicht.

Datenbank
Situationsschlüssel
Benutzerschlüssel*
Betreiber (Sacom)
Freigabe-Kanzlei (Sie)
Berechtigte

* Den Benutzerschlüssel übergibt Ihr Mandant vorab selbst an die Berechtigten, etwa als QR-Code im verschlossenen Umschlag. Die Kanzlei verwahrt ihn nicht.

Lesbar werden die Daten erst, wenn die Teile beim Berechtigten zusammenkommen – dazu eine PIN, die Sie im Ernstfall persönlich durchgeben.

Was Sie prüfen: Urkunden nach Katalog

Genau sieben Situationen, abschließend geregelt (Art. 21 Abs. 1 ICE-Protokoll).

Situation
Nachweis
Tod
Sterbeurkunde
Koma
Ärztliche Bescheinigung mit Pflichtangaben: Bewusstlosigkeit seit mindestens 3 Tagen und andauernd; nicht älter als 14 Tage
Gerichtliche Betreuung
Betreuungsbeschluss (auch vorläufig) oder Betreuerausweis – ohne Rechtskraftvermerk
Vermisst
Polizeiliche Anzeigenbestätigung; die Anzeige liegt mindestens 10 Tage zurück
Inhaftierung
Haftbescheinigung der JVA (nicht älter als 30 Tage) oder Urteil bzw. Haftbefehl mit Vollzugsbestätigung
Unterbringung
Unterbringungsbeschluss (rechtskräftig oder sofort vollziehbar) oder Bestätigung der Einrichtung
Vorsorgefall
Ärztliche Bescheinigung (seit mindestens 4 Wochen, eine der zugelassenen Feststellungen) und Vorsorgevollmacht in Kopie

Bindungswirkung (Art. 21 Abs. 2)

Nachweise vollständig → Sie geben frei. Nicht vollständig → Sie verweigern. Kein Ermessen, und damit kein Ermessensfehler.

Keine Demenzbeurteilung durch Sie

Ob ein Mensch seine Angelegenheiten noch selbst besorgen kann, beurteilen Sie nie (Art. 21 Abs. 3). Der Weg führt über die gerichtliche Betreuung, den ärztlich bescheinigten Vorsorgefall bei erteilter Vorsorgevollmacht oder die lebzeitige Selbstfreigabe durch den Mandanten (Art. 26a). Sie prüfen ein Dokument, nie den Menschen.

Im Ernstfall: was Sie tun

1

Meldung

Angehörige melden den Fall und reichen die Urkunde ein.

2

Prüfung

Sie prüfen zeitnah nach Katalog und halten das Ergebnis im Prüfprotokoll fest.

3

Freigabe

Sie geben nur den Situationsschlüssel dieser einen Situation frei.

4

Persönlich

Die PIN geben Sie den Berechtigten persönlich, telefonisch oder per Video durch – nie per E-Mail.

Ihr Mandant wird nach jeder Freigabe benachrichtigt. Geprüft wird zeitnah, ohne Kalenderfrist; ein Verfahren dauert höchstens drei Monate (Art. 27).

So arbeiten Sie: die emna-Treuhänder-App

Alles, was Ihre Kanzlei für emna tut, erledigen Sie in einer Anwendung für macOS und Windows. Keine Papierakte, kein Tresor, kein Umschlag.

Schlüssel

Die App erzeugt Ihre Schlüssel auf Ihrem Rechner und meldet nur den öffentlichen Teil an emna. Der private Schlüssel verlässt Ihre Kanzlei nie.

Pakete empfangen

Lagert ein Mandant ein, liegt ein verschlüsseltes Paket für Sie bereit. Die App holt es ab, öffnet es auf Ihrem Rechner, bestätigt den Empfang und legt es verschlüsselt im Archiv ab.

Prüfen

Bei einer Notfallmeldung führt die App Schritt für Schritt durch die Prüfung: Meldung erfassen, Urkunden nach Katalog abhaken, Frist im Blick. Das Prüfprotokoll entsteht dabei.

Freigeben

Die App signiert das Freigabeprotokoll, stellt den Situationsschlüssel bereit und hält fest, wann Sie den Berechtigten die PIN durchgegeben haben.

Sichern und archivieren

Die App sichert Ihre gesamte Ablage verschlüsselt an ein Ziel Ihrer Wahl, etwa den Kanzlei-Server. Fällt ein Rechner aus, stellen Sie alles auf einem neuen wieder her. Jeder Vorgang bleibt im Archiv nachvollziehbar, mit PDF-Export für die Akte.

Selbst verwahren Sie nur das Passwort der App – und sorgen dafür, dass Ihre Vertretung im Verhinderungsfall daran kommt. Für Beitritt, Abo und Einstellungen nutzen Sie das Partner-Portal im Browser.

Haftung und Versicherung, offen gesagt

Geschuldet ist die formale Prüfung

Sie prüfen Urkunden nach Katalog, Sie ermitteln keinen Sachverhalt (Art. 25a). Wer einem formal ordnungsgemäßen Dokument einer zuständigen Stelle vertraut, handelt nicht pflichtwidrig – auch wenn sich das Dokument später als gefälscht herausstellt, es sei denn, Sie kannten die Fälschung (Art. 25a, Art. 29 Abs. 4). Ihr Nachweis ist das standardisierte Prüfprotokoll.

Eine Haftungsfreiheit versprechen wir nicht. Unbeschränkt bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden; im Übrigen ist sie im Regelwerk begrenzt, soweit Versicherungsschutz besteht (Art. 29).

Versicherung ist Ihre Sache – wir helfen

Die Berufshaftpflicht deckt diese Tätigkeit nicht automatisch. Die Versicherung liegt in Ihrer Eigenverantwortung. Klären Sie den Einschluss am besten schriftlich mit Ihrem Versicherer – eine Muster-Deckungsanfrage mit vollständiger Tätigkeitsbeschreibung stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung.

Ihr Aufwand

Die Verwahrung erledigt die Treuhänder-App; Sie holen neue Pakete ab und bestätigen den Empfang. Prüffälle sind selten: Nach unserer Modellrechnung rund 10–18 Fälle im Jahr bei 1.000 Kunden – im gesamten System. Ein Fall mit vollständigen Urkunden ist nach unserer Erfahrung in kurzer Zeit geprüft; kanzleiübliche Vertretung genügt.

Von Anwalt zu Anwalt

emna wurde von Sascha Müller entwickelt – Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Sacom EDV GmbH. Die Idee entstand, nachdem er in kurzer Zeit mehrfach vor dem Problem stand, das emna heute löst. Die Geschichte anhören → Das ICE-Protokoll und die Rolle der Freigabe-Kanzlei wurden unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Anforderungen konzipiert – nicht von einem Startup, das über Recht nachdenkt, sondern von einem Anwalt, der Technik baut.

Die Fragen jedes Kollegen

Was verdiene ich daran?
Provisionen gibt es keine, in keine Richtung. Verwahrung, Prüfung und Freigabe sind für Ihre Mandanten im emna-Abo enthalten – der Kunde hat einen Endpreis, und Sie brauchen dafür weder seine Zahlungsdaten noch eine Rechnung. Ihr Geschäft ist die Beratung, die Mandanten gesondert beauftragen: Vollmachten, Verfügungen und Testament mit emna abstimmen und regelmäßig aktualisieren, nach RVG oder Vergütungsvereinbarung. Dazu kommt Bekanntheit: Jeder Berechtigte Ihrer Mandanten erfährt schon bei der Einrichtung den Namen Ihrer Kanzlei als zuständigen Treuhänder. Und im Ernstfall lernt die Familie Sie als handelnde Kanzlei kennen.
Kann ich mir aussuchen, wen ich annehme?
Nein – ganz oder gar nicht. Sie nehmen jeden Ersteller an, der Sie auswählt, und machen die Annahme nicht von einem Beratungsmandat abhängig. Wenn Ihnen die Kapazität fehlt, setzen Sie im Partner-Portal einen Annahmestopp; Ihre bestehenden Mandate laufen weiter. Einen einzelnen Ersteller lehnen Sie nur ab, wenn Sie berufsrechtlich gehindert sind, etwa bei widerstreitenden Interessen.
Was ist mit meiner Schweigepflicht?
Ihr Mandant entbindet Sie genau für die Freigabe-Handlungen (Art. 18 Abs. 4). Im Übrigen bleibt Ihre Verschwiegenheit unberührt. Sie handeln unabhängig und sind nicht an Weisungen des Betreibers gebunden (Art. 18).
Wie komme ich wieder heraus?
Sie können die Treuhänderschaft mit einer Frist von mindestens drei Monaten niederlegen (Art. 16) und übergeben das Treuhänder-Paket geordnet an einen vom Mandanten benannten Nachfolger oder an die Auffangtreuhänderin (Art. 36, Art. 18a). Fällt eine Kanzlei unvorhergesehen aus, übernimmt die Auffangtreuhänderin. Ihre Mandanten stehen nie ohne Freigabe-Kanzlei da.
Muss ich mich technisch auskennen?
Nein. Sie prüfen Dokumente – das, was Sie täglich tun. Durch alles Übrige führt die Treuhänder-App. Sie brauchen einen Rechner mit macOS oder Windows und ein Telefon, um den Berechtigten im Ernstfall die PIN durchzugeben.
Kann ich das Regelwerk vorab prüfen?
Ja, und das sollten Sie. Das ICE-Protokoll ist öffentlich; vor dem Beitritt erhalten Sie zusätzlich Prüfprotokoll, FAQ und Muster-Deckungsanfrage. Messen Sie uns an Art. 21 (Auslösekatalog), Art. 25a (Prüfungsmaßstab) und Art. 29 (Haftung).
Begrenzte Plätze für Gründungskanzleien

Mitgliedschaft als Freigabe-Kanzlei

Eine Kostenpauschale im Jahr – darüber hinaus fließt zwischen Ihnen und emna kein Geld.

Gründungskanzlei

0 €

dauerhaft kostenlos

bei mindestens 5 aktiven Mandanten im Jahr

10 Plätze

  • Treuhänder-App für macOS und Windows, mit verschlüsselter Sicherung
  • Zugang zum Partner-Portal
  • Listung im Verzeichnis der Freigabe-Kanzleien
  • Prüfprotokoll, Formulare und Muster-Deckungsanfrage

Standard

49 €

Kostenpauschale pro Jahr

regulärer Preis

 

  • Treuhänder-App für macOS und Windows, mit verschlüsselter Sicherung
  • Zugang zum Partner-Portal
  • Listung im Verzeichnis der Freigabe-Kanzleien
  • Prüfprotokoll, Formulare und Muster-Deckungsanfrage

Kostenpauschale pro Jahr, netto zzgl. USt.

Geben Sie Ihren Mandanten eine Antwort, die es bisher nicht gab

Gern stellen wir emna in 30 Minuten vor – am Telefon oder in Ihrer Kanzlei.